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Wir gehören zu den führenden, auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien. Zur Lösung arbeitsrechtlicher Probleme bedarf es Spezialisten. Im Arbeitsrecht liegen unsere Kompetenzen. Hier sind wir hoch spezialisiert. Immer auf aktuellem Stand. Wir sind erfahrene und verhandlungssichere Praktiker, auch im Gerichtssaal. Wir begleiten Sie maßgeschneidert und ergebnisorientiert. Wir arbeiten Sachverhalte gründlich auf, geben ihnen eine Struktur und analysieren sie. Danach legen wir mit Ihnen das zu erreichende Ziel fest. Wir verhandeln für Sie, auch kompromisslos. Wir vermitteln. Wir streiten uns für Sie. Wir beraten und vertreten:

Unsere Mandanten sind Unternehmen und Unternehmer aller Branchen und Größen, Körperschaften, Stiftungen und Vereine. Diese beraten und vertreten wir umfassend im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ihnen steht stets ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Bei der Arbeit an größeren Projekten stellen wir Ihnen ein hervorragend eingespieltes Team zur Seite. Die hohe fachliche Qualifikation und Spezialisierung sowie der ständige Erfahrungsaustausch unter allen Rechtsanwälten der Kanzlei sind Garant für eine bestmögliche Betreuung und Vertretung.

WIR…

  • begleiten Sie im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft,
  • gestalten Dienst- und Arbeitsverträge sowie innovative Vergütungs- und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle,
  • managen Trennungsprozesse mit Organvertretern und Arbeitnehmern,
  • begleiten sie bei der Durchführung behördlicher Verfahren, z.B. vor dem Integrationsamt und dem Gewerbeaufsichtsamt zur Einholung der Zustimmung zu einer Kündigung,
  • vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren und anderen gerichtlichen Verfahren vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie – bei Geschäftsführern und Vorständen – vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten,
  • beraten und unterstützen Sie bei Betriebsänderungen, Umstrukturierungen, Personalabbau, Verschmelzungen, Outsourcing, Betriebsstilllegungen und Betriebsübergängen,
  • begleiten Unternehmens- und Sanierungskonzepte,
  • beraten Sie in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und vertreten Sie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren,
  • führen für Sie Verhandlungen über Interessenausgleiche, Sozialpläne und Betriebsvereinbarungen – auch in Einigungsstellen,
  • erstellen für Sie eine arbeitsrechtliche Due Diligence (betriebsverfassungsrechtliche, tarifrechtliche und individualrechtliche Risikoanalyse) bei Unternehmenskauf und/oder Unternehmensfusion,
  • führen Schulungen durch, halten Vorträge und veranstalten Seminare.

Wir beraten und vertreten außergerichtlich sowie vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten GmbH-Geschäftsführer, Geschäftsführer öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Vorstände von Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Vereinen und Stiftungen. Das am Ziel des Mandanten orientierte Ergebnis steht im Mittelpunkt unserer Beratung und Vertretung.

WIR…

  • begleiten Sie bei der Begründung von Dienstverhältnissen,
  • gestalten Dienstverträge, Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen,
  • begleiten Sie bei der Bestellung und Abberufung von Ihrer Organstellung,
  • beraten und vertreten Sie in Fragen der betrieblichen Altersversorgung,
  • verhandeln über den Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen einschließlich Abfindungsregelungen,
  • beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich nach Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung Ihres Dienstverhältnisses vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, insbesondere auch leitende Angestellte und andere Führungskräfte umfassend außergerichtlich und gerichtlich im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Das am Ziel des Mandanten orientierte Ergebnis steht im Mittelpunkt unserer Beratung und Vertretung.

WIR…

  • beraten Sie bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen,
  • gestalten Arbeitsverträge, Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen (z.B. Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen),
  • beraten Sie bei Abmahnungen und bei der Freistellung von der Arbeit,
  • überprüfen die Wirksamkeit von Befristungsabreden,
  • beraten und vertreten Sie in Fragen der betrieblichen Altersversorgung,
  • beraten und vertreten sie bei bevorstehender Kündigung sowie nach Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung,
  • vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren und anderen gerichtlichen Verfahren vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht,
  • verhandeln über den Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen mit Abfindungsregelungen,
  • überprüfen und gestalten Arbeitszeugnisse,
  • vertreten Sie in behördlichen Verfahren, z.B. vor dem Integrationsamt und Gewerbeaufsichtsamt.
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